Betriebsrat Arbeitsrecht
In Betrieben mit in der Regel mindestens fünf ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen drei wählbar sind, können Betriebsräte gewählt werden.
Der Betriebsrat ist Repräsentant und Interessenvertreter der Belegschaft.
Er hat Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte und kann mit dem Arbeitgeber Betriebsvereinbarungen zur Regelung der betrieblichen Arbeitsbedingungen schließen. Diese Regelungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat gehören zum sog. Kollektiv-Arbeitsrecht.
Der Betriebsrat
- kann verlangen, dass Arbeitsplätze innerbetrieblich ausgeschrieben werden
- hat mitzubestimmen über Fragen der Arbeitszeit und der Entlohnungsgrundsätze
- muss zu Einstellungen, Versetzungen, Ein- bzw. Umgruppierungen angehört werden
- ist bei Betriebsänderungen zu Beratungen und Sozialplänen hinzuzuziehen
- ist vor dem Ausspruch von Kündigungen anzuhören und kann diesen wirksam widersprechen
Unsere Angebote für Betriebs- und Personalräte sowie Mitarbeitervertretungen:
- Wir sichern und setzen Ihre gesetzlichen Mitbestimmungsrechte durch
- Wir entwerfen und verhandeln Betriebsvereinbarungen
- Wir verhandeln für Sie mit dem Arbeitgeber Interessenausgleiche und Sozialpläne
- Wir begleiten Betriebsratswahlen
- Wir führen Sie Schulungen gemäß § 37 VI BetrVG durch (s.a. Stichwort „Schulungen“)
- Wir vertreten im Beschlussverfahren vor jedem Arbeitsgericht und vor der Einigungsstelle
Mit Betriebsräten bearbeiten wir aber nicht nur arbeitsrechtliche Fragestellungen. Häufig geht es auch um eine kritische Begleitung der Personal- und Unternehmensführung, manchmal sogar um das wirtschaftliche Überleben des Unternehmens und den Erhalt der Arbeitsplätze.